Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind
H
Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
I
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
J
Soja und daraus gewonnene Erzeugnisse
K
Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)